Was ging in der Schweiz 1864 vor?
Die gewaltige Umwandlung, die die Grenzverhältnisse der Schweiz von 1861-1871 durch
die Bildung des italienischen Königreichs und des deutschen Kaiserreichs erfuhren, traf manchen Schweizer Politiker jener Zeit wie ein Schock. Denn die jahrhundertealte außenpolitische Aufgabe, das Land zwischen einer westlichen und einer östlichen Großmacht, Frankreich und Österreich, im Gleichgewicht zu halten, schwand mit einem Mal dahin vor der unendlich viel komplizierteren und gefahrvolleren neuen Aufgabe, die Schweiz künftig im Ring von vier Großmächten zu behaupten. Einer unserer Staatsmänner, den diese neue Situation aufs tiefste erschreckte und beschäftigte, war bekanntlich Bundesrat Jakob Dubs. Nach seiner Überzeugung stand die Schweiz vor einer ganz radikalen Entscheidung: entweder beschränkte sie sich für immer auf eine kleinstaatliche Existenz oder aber sie brachte den Entschluss auf, selber in die sich neugestaltenden Staatsgebiete einzugreifen und eine eigene Expansion durchzusetzen. Im Jahre 1863 entwarf Dubs einen derartigen Plan unter dem Titel: Die Zukunft der Schweiz (Zürich Zentralbibl. Z113 3, Nr. 7). Er erwog darin die beiden Möglichkeiten mit völlig ungleicher Neigung. Der eine Weg, sich nach dem Vorbild des antiken Griechenland als ein Staatswesen zu resignieren, das sich nach außen nur noch defensiv verhält und seine Kräfte nach innen der geistigen Bildung zuwendet, erschien ihm kümmerlich. Der andere Weg dagegen, sich an Rom ein Beispiel zu nehmen und danach zu streben, eine europäische Großmacht zu werden, erfüllte ihn mit der kühnsten Hoffnung: «Alles das ist möglich.» Als wichtigstes Anliegen der schweizerischen Politik galt ihm, an das Mittelmeer vorzustoßen. Dazu eigneten sich, wie er meinte, «zwei bedeutende Landstriche», einerseits Savoyen – «nicht das kleine Genfer Gebiet, sondern das ganze Land » mit Nizza als Hafen, andrerseits Welsch-Tirol und Venedig, als « Schlüssel zum Orient ». Beide Gebiete erschienen ihm als Zankäpfel der Großmächte, Savoyen umstritten von Italien und Frankreich, Venedig von Italien und Österreich, daher am besten in der Hand einer «dritten Macht, die sie zu halten vermag» – nämlich eben der Schweiz! «Damit hätte diese in der Tat eine Großmachtstellung und wäre das Medium zwischen den drei größeren Ländern Frankreich, Österreich und Italien, diese Mächte physisch auseinander haltend und geistig einigend.» Im besonderen Interesse Europas liege es, wie er schrieb, daß diese schweizerische Land- und Seemacht eine Republik sei, damit keinem dynastischen Ehrgeiz verpflichtet, sondern ein neutraler Staat. Zu ihrer eigenen Stärkung böte ein Mittelmeerhafen wie Nizza «die Möglichkeit zu einer engeren Verbindung mit Nordamerika» – der Schwester- Republik – «mit der ein näheres Bündnis eingeleitet werden könnte». Diesen über der Landkarte Mitteleuropas ausgebrüteten phantasiereichen Gedankengängen folgen noch Anmerkungen darüber, wie die Gebietserwerbungen realisiert werden sollten. Noch war im Süden Venedig nicht an das italienische Reich angeschlossen und war Deutschland praktisch erst im Rahmen des Zollvereins vorhanden – es galt also, bei nächst bester Gelegenheit vorzugehen angesichts des nahenden europäischen «Wirrwarrs», eines voraussichtlichen Kampfes unter den Großmächten. Und so eigenwillig Dubs sein Projekt gefasst hatte, so eigenwillig versuchte er auch, einen ersten Schritt zur Schweizer Grossmacht tun.

Das Berner Bundeshaus
Es gilt als eines der bedeutendsten historistischen Bauwerke des Landes und ist im Schweizerischen Inventar der Kulturgüter von nationaler Bedeutung. Es besteht aus drei miteinander verbundenen Gebäuden im Südwesten der Berner Altstadt. Mittelpunkt ist das Parlamentsgebäude am Bundesplatz. Darin tagen der Nationalrat und der Ständerat, die beiden Kammern der Bundesversammlung. Der älteste Teil des Bundeshauses ist das von 1852 bis 1857 erbaute Bundeshaus West (damals «Bundes-Rathaus» genannt) und von 1884 bis 1892 entstand wegen Platzmangel das Bundeshaus Ost. Ebenfalls unter Auers Leitung wurde zwischen 1894 und 1902 zum Abschluss das Parlamentsgebäude, der mittlere Teil, errichtet.
Wer waren die schweizer Vertragsunterzeichner?
Bundespräsident Jacob Dubs
wurde als Sohn des gleichnamigen Metzgers, Wirts und Posthalters in Affoltern am Albis, Kt. Zürich am 26. Juli 1822 geboren. Nach seinen Studien in Bern und Heidelberg als Rechtsanwalt wurde Jakob schon früh mit 25 Jahren von Alfred Escher zu seiner politischen Laufbahn gefördert und wurde 1847 in den Kantonsrat von Zürich gewählt. Dubs Karriere war als schweizerischer Politiker, Kantonsrat und Regierungsrat im KT Zürich, Journalist, Richter und Staatsanwalt, Nationalrat wie auch Ständerat, danach in den Bundesrat sowie wurde er am 1. Januar 1864 als Bundespräsident gewählt. Seine Amtszeit begann im Jahre 1861 und endete im Jahre 1872. In dieser Zeitspanne leitete er unteranderem das Politische Departement (Aussenministerium), Justiz- und Polizeidepartement, Postdepartement und das Departement des Innern. Dubs legte in den ersten Jahren Bundespräsident das Schwergewicht auf die Aussenpolitik (Handelsverträge mit Nachbarstaaten, Flottenfrage). 1865 regte er die Revision der Bundesverfassung auf föderalist. Basis an. Von 1866 bis 1872 war er Präsident des «Hülfsvereins für schweizerische Wehrmänner und deren Familien», aus dem später das Schweizerische Rote Kreuz entstand. Jakob Dubs war mit Franziska Kämpfer (1825-1850) verheiratet. Nach ihrem Tod hat er 1856 die Tochter eines Seidenfabrikanten aus Stäfa Paulina Heitz (1825-1895) als zweite Frau geheiratet. Gestorben ist Jakob Dubs am 13. Januar 1879 in Lausanne.
Heute befindet sich ein Denkmal für Jakob Dubs, beim Kreisel an der Unteren Bahnhofstrasse, in der Nähe des Bahnübergangs, in Affoltern am Albis.
- November 1863 Unterzeichnung des Staatsvertrag zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum Baden, betreffend die gegenseitigen Niederlassungsverhältnisse.
- 1864, zum ersten Mal als Bundespräsident gewählt und am 1. August 1864 Unterzeichnung des Freundschaftsvertrag mit dem königlichen Hawaii
- 1865 Jakob Dubs regt die Revision der Bundesverfassung an.
- 1866, Als Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements gründete er mit Henri Dufour den „Hülfsverein für schweizerische Wehrmänner und deren Familien“, aus dem das SRK hervorging. Bis 1872 war er dessen erster Präsident.
- Mai 1870 sendet an Alfred Escher den Statuten-Entwurf der Gotthardbahngesellschaft
- 1875-1979 als Bundesrichter tätig
Nationalrat Johann Heinrich Fierz
Geboren am 12. September 1813 in Meilen; verstorben am 11. Juni 1877 in Fluntern, heute Zürich) war ein Zürcher Textilindustrieller, Nationalrat, Gesandter des Schweizerischen Bundesrates an der Eröffnung des Sueskanals und ab 1872 Präsident des von ihm gegründeten Aktienbauvereins in Zürich.
Der Aktienbauverein erstellte im neu zu besiedelnden heutigen Zürcher Industriequartier eine Arbeiterhaus-Siedlung. Über dieses sogenannte „Fierzquartier“ wurde bereits an der Schweizerischen Landesausstellung 1895 in Genf berichtet. Zwischen 1873 und 1880 gebaut, ist es die älteste Sozialsiedlung der Stadt Zürich. Die heute noch stehenden Häuschen bilden ein geschütztes Ortsbild. Nach dem Motto Sparen aber schön gebaut, war die Schaffung von gesunden und billigen Wohnhäusern mit viel Licht, Sonne, Luft und einem kleinen Garten für Selbstversorger das Leitbild dieser vorbildlichen Wohnsiedlung.
Gottfried Semper baute in den Jahren 1864–1867 für Fierz an der Zürichbergstrasse 2 und 8 ein Kontor und Lagerhaus. Seit 1910 im Besitz des Kantons Zürich, wurde der Bau zwischen 1988 und 2003 vom Zürcher Architekten Willi Egli umfassend restauriert.
Der Nationalrat Johann Heinrich Fierz hat auf Empfehlung des schweizerischen Aussenminister Johann Konrad Kern aus Paris, am 19. Juli 1864 Sir John Bowring, welcher gerade in Zürich verweilte, dem Bundesrat vorgestellt. Dabei wurde innert zwei Tagen der Freundschaftsvertrag zwischen der Schweiz und dem hawaiianischen Königreich abgeschlossen.
Schweizerische Minister in Paris Johann Konrad Kern
Geboren wurde Johann Konrad Kern am 11.6.1808 in Berlingen und verstarb am 14.4.1888 in Zürich, ref., von Berlingen. Er war Ehrenbürger ab 1852 von Frauenfeld und ab 1857 von La Chaux-de-Fonds. Er war der Sohn des Christian, welcher Landwirt und Weinhändler war. Geheiratet hat er 1834 Aline Kern-Freyenmuth, welche ihn bei seinen politischen Vorhaben sehr unterstützte. Johann besuchte die Lateinschule in Diessenhofen, Carolinum in Zürich. 1826 studierte er der Theologie in Basel, 1827-30 der Rechte in Basel, Berlin und Heidelberg; 1830 Dr. iur. in Heidelberg. 1831 Eröffnung seiner privaten Anwaltspraxis in Berlingen, 1834 in Frauenfeld. Durch die Heirat mit der begüterten Aline Freyenmuth und mit ihrer glücklichen Hand in ihren eigenen geschäftlichen Angelegenheiten, verschaffte Johann Kern die finanzielle Unabhängigkeit, so dass er sich fast uneingeschränkt dem polit. Leben widmen konnte. K. begann seine Laufbahn als Thurgauer Kantonsrat (1832-53), wobei er neunmal Präsident war. 1832-52 sass er im Erziehungsrat (1835-52 Präs.). 1853 war er Hauptinitiant und Mitbegründer der thurg. Kantonsschule. Als Oberrichter und Präs. der kantonaler Justizkommission, dem sog. Triumvirat, beherrschte K. 1837-50 zusammen mit Johann Baptist von Streng und Johann Melchior Gräflein das polit. Geschehen im Thurgau fast gänzlich. 1849-53 amtierte er als thurg. Regierungsrat. 1850-58 gründete und präsidierte er die Thurgauisch Hypothekenbank. 1837-40 und 1850-53 war er Präsident der Thurgauisch Gemeinnützigen Gesellschaft.
Neben dem politischen Aufstieg in den kantonalen Gremien setzte K. seine Karriere auf der nationalen Ebene fort: 1833-38, 1840-42, 1845-48 vertrat er seinen Kanton in den eidgenössischer Tagsatzungen. In dieser Funktion trat er 1838 entschieden gegen die von Frankreich verlangte Ausweisung des späteren Kaisers Napoleon III. ein. K. spielte fortan neben Jonas Furrer eine zentrale Rolle als Führer der liberalen Tagsatzungsmehrheit. 1847 gehörte er der sog. Siebnerkommission an, die sich mit der Lösung des Sonderbundskonflikts befasste. Als Berichterstatter dieser Komm. stellte er am 4.11.1847 den Antrag auf ein bewaffnetes Vorgehen gegen den Sonderbund. Ausserordentliche Verdienste kamen K. als Redaktor bei der Ausarbeitung der Bundesverfassung von 1848 zu. 1848 wurde K. in den Nationalrat gewählt, dem er bis 1854 angehörte (Präsident 1850-51). 1848-54 wirkte er auch als Bundesrichter (Präsident 1848-50). 1855-57 sass er im Ständerat. 1854 wurde J. Kern zum ersten Präsidenten. des eidgenössischen Schulrates (bis 1857) berufen. Er machte sich um die Schaffung und den Ausbau der Eidg. Polytechn. Schule (1855 gegründet) verdient. K. gelang es, hervorragende Lehrkräfte heranzuziehen und so die wissenschaftliche Bedeutung der späteren ETH zu begründen. 1853-57 war er Direktor und Verwaltungsratsmitglied der Schweiz. Nordostbahn-Gesellschaft. Bereits 1848 machte K. in Wien als ausserordentliche Gesandter der Schweiz die ersten Schritte auf dem internationalen Parkett. Anlässlich des Neuenburgerhandels 1856-57 bewies J. K. Kern grosses Verhandlungsgeschick als diplomatischer Sondervertreter der Schweiz bei den Vermittlungsbemühungen in Paris. In der Folge wurde er 1857 vom Bundesrat zum ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Schweiz in Paris ernannt. K. leitete diesen wichtigen diplomatischer Aussenposten von 1857 bis 1883.
- ist der bedeutendste Thurgauer Politiker der Regenerationszeit. Auf nationaler Ebene gehörte er neben Alfred Escher zu den hervorragendsten Mitgliedern der Bundesversammlung von 1848. Eine Wahl in den Bundesrat lehnte er ab. K. gilt als Begründer der schweiz. Berufsdiplomatie.
Bundesrat Friedrich Frey-Herosé
Friedrich Frey-Herosé wurde als Sohn des Fabrikanten Daniel Frey und von Anna Elisabeth Sulzer am 12. Oktober 1801 in Lindau am Bodensee geboren; verstorben am 22. September 1873 in Bern. Frey-Herosé war ein Schweizer Politiker, Offizier und Unternehmer. Er war Generalstabschef im Sonderbundskrieg und während des Neuenburgerhandels. Nachdem er elf Jahre der Regierung des Kantons Aargau angehört hatte, wurde er 1848 als Vertreter der liberalen Mitte (der heutigen FDP) in den Bundesrat gewählt, dem er bis 1866 angehörte. Er trug massgeblich zur Abschaffung der Binnenzölle bei und schloss Handelsverträge mit zahlreichen Staaten ab. Frey-Herosé war 1854 und 1860 Bundespräsident sowie Vizepräsident in den Jahren 1853 und 1859. Privat zeigte er ein grosses Engagement bei der Förderung von Bildung und Kultur.
An der Kantonsschule Aarau erwarb Friedrich Frey die Matura. Anschliessend studierte er Chemie am Collège de France in Paris. 1824 heiratete er die Fabrikantentochter Henriette Herosé, deren Nachnamen er seinem eigenen hinzufügte, um Verwechslungen zu vermeiden; das Paar hatte fünf Kinder (1849 liess er sich scheiden und heiratete im selben Jahr Emilie Langel). 1821 übernahm er die Leitung der acht Jahre zuvor gegründeten chemischen Fabrik seines Vaters in der Telli. Während eines Besuchs in Paris war er 1830 aktiv in die Julirevolution involviert und beteiligte sich an den Strassenkämpfen. 1836/37 erbaute er neben seiner Chemiefabrik eine Baumwollspinnerei; die 1887 gegründete Chocolat Frey übernahm im Jahr 1900 dieses Fabrikgebäude und nutzte es bis 1967 für die Schokoladenproduktion.
1860 war Frey-Herosé ein zweites Mal Bundespräsident und wiederum Aussenminister. Er geriet politisch unter Druck, nachdem eine zunächst nur in vertraulichen Gesprächen geäusserte Überzeugung publik geworden war. Er vertrat im Savoyerhandel den Standpunkt, die Schweiz dürfe sich bei der Frage der Abtretung Savoyens an Frankreich nicht einmischen, auch wenn ein territorialer Anspruch rechtlich begründbar sei
Ab 1861 leitete Frey-Herosé wieder das Handels- und Zolldepartement. Als einer der ersten Schweizer erkannte er die kommende wirtschaftliche Bedeutung Japans und ermöglichte 1864 ein Handelsabkommen. Von grosser wirtschaftlicher Bedeutung war ein im selben Jahr abgeschlossener Handelsvertrag mit Frankreich. Gemäss seinem Grundsatz, wonach die ganze Welt der Markt für die Schweiz sei, schloss Frey-Herosé auch einen Handelsvertrag mit dem Königreich Hawaiʻi ab. Am 6. Dezember 1866 erklärte er seinen Rücktritt auf Ende Jahr. Im Nationalrat verblieb er bis 1872.
Unterzeichner auf der hawaiianischen Seite?
Sir John Bowring
Sir John Bowring wurde als Sohn eines Tuchfabrikanten in Exeter, Devonshire am 17. Oktober 1792 geboren. John starb am 23. November 1872 in Claremont bei Exeter. Er war ein britischer Staatsmann, Reisender, Schriftsteller und polyglott. Zwischen 1824 und 1830 war er Mitarbeiter und Herausgeber der von Bentham gegründeten Westminster Review. 1832 wurde er ins House of Commons gewählt. Als Mitglied einer zur Prüfung der beiderseitigen Handelsbeziehungen ernannten britisch-französischen Kommission verfasste er 1834/1835 mit Villiers zusammen die gut zusammengestellten und für das Parlament bestimmten Reports on the commercial relations between France and Great-Britain (2 Bde. London, 1835–1836). Neue Berichte an das Parlament entstanden durch amtlich veranlasste Reisen nach Belgien, Italien (insbesondere in die Toskana), nach Ägypten und Syrien sowie durch Deutschland (das Gebiet des Zollvereins) im Jahre 1840. Bei Neuwahlen verlor er zunächst seinen Sitz im Unterhaus, wurde aber 1841 wieder gewählt. Hier führte er einen fünf Jahre langen Kampf gegen die Kornzölle.
1836 wurde er zum Ehrenmitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften ernannt.
1849 wurde Bowring Konsul in Kanton (China) und wurde wegen der Festigkeit, mit der er dort die englischen Handelsinteressen vertrat, als Knight Commander des Order of the Bath in den Ritterstand erhoben und zum Gouverneur von Hongkong ernannt. Auch machte man ihn zum Oberaufseher des britischen Handels mit China. In Bangkok schloss er mit König Mongkut den Siamesisch-Britischen Freundschafts- und Handelsvertrag (Treaty of Friendship and Commerce between Her Majesty and the Kings of Siam), welcher zu verstärkten Handelsbeziehungen mit Siam führte. Diese Reise beschrieb er in The kingdom and the people of Siam (2 Bde. London 1857).
Das von Bowring im Oktober 1856 ohne Kriegserklärung verhängte Bombardement von Kanton im Rahmen des Zweiten Opiumkrieges (1856–1860) führte zu seiner Abberufung. Auf der Rückreise nach England besuchte er die Philippinen, die er in dem Buch Visit to the Philippine Islands (London 1860) schilderte, und zog sich schließlich aus dem Staatsdienst zurück. Dennoch erhielt er 1861 den Auftrag, einen Handelsvertrag mit Italien auszuhandeln. Später schloss er als diplomatischer Vertreter der Regierungen von Siam und Hawaii eine Reihe von Verträgen dieser Länder mit Belgien, Holland, Spanien, Schweden, Italien und der Schweiz ab.
Was war der Grund für den Freundschaftsvertrag?
Der Bundesrat Jakob Dubs wollte in der europäischen Expansion die Schweiz zu einer weiteren Grossmacht zu den Bestehenden in Europa führen. Die Schweiz war in dieser Zeit sehr aktiv mit diversen Staaten Handelsverträge aus zu arbeiten und zu unterzeichnen. Jacob Dubs hatte eine grosse Vision mit den USA zusammen nicht nur den Handel zu vertiefen, auch hat die Schweiz tatkräftig der Union im Sezessionskrieg militärisch unterstützt. Damit der junge eidgenössische Bundesstaat auf dem internationalen Parkett mitspielen konnte, so war der Freundschaftsvertrag mit dem Hawaiian Kingdom gerade richtig. Obwohl für die Schweiz dieser Vertrag keine zu grosse Bedeutung mit Hawaii Handel zu betreiben, so war er auch nicht ab zu schlagen. Somit wurde dieser Vertrag innert zwei Tagen, ohne grosse Verhandlungen abgeschlossen und Unterzeichnet.
Links:
- ADB:Dubs, Jakob
- Archiv Schweizerische Eidgenossenschaft
- Bundeshaus Bern
- Parlamentsgebäude-1
- Parlamentsgebäude-2
- Switzerland a country without a capital
- Aktienbauverein Zürich
- Abstecher in die Schweizerische Bahngeschichte und Entwicklung der Schweiz
- Die Bundesbarone und die Neutralität
- Seidenindustrie Zürich
- Bundesrat Friedrich Frey-Herosé
- Sezessionskrieg